Allgemeines Strafrecht

Mit dem Begriff des allgemeinen Strafrechts sind alle Delikte gemeint, die nicht einem speziellen Bereich, wie dem Wirtschafts- oder Betäubungsmittelstrafrecht zuzuordnen sind und im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind. Das sind beispielsweise Straftaten, wie Körperverletzung (§ 223 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB) oder Betrug (§263 StGB).

Ich bin als Fachanwalt für Strafrecht in allen Bereichen des Strafrechts und des Strafprozessrechts bestens ausgebildet und blicke auf einen breiten Erfahrungsschatz von mehr als 10 Jahren Praxis als Strafverteidiger zurück.

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