Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht (Drogenstrafrecht) beschreibt die Delikte, welche im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt sind. Die dort geregelten Strafnormen stellen beispielsweise den Besitz, das Handeltreibend und die Einfuhr von bestimmten Betäubungsmitteln unter Strafe, soweit man nicht über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Die Höhe der Strafe bemisst sich im Wesentlichen anhand der Menge. Dabei ist die sog. „nicht geringe Menge“ die entscheidende Grenze, deren Überschreitung die Straftat als Verbrechen (§ 29a ff. BtMG) qualifiziert. Diese „nicht geringe Menge“ ist bei verschiedenen Substanzen (Marihuana, Kokain, Heroin, LSD, usw.) jeweils unterschiedlich vom Gesetzgeber festgesetzt. Weitere Kriterien können die Strafe schärfen oder mildern.

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