Bereits während des Studiums der Rechtswissenschaften setzte Rechtsanwalt Dennis Grünert seinen Schwerpunkt im Bereich des Strafrechts, des Strafprozessrechts und der Strafverteidigung. Während seiner anschließenden Tätigkeit als Referendar des Hanseatischen Oberlandesgerichts setzte Rechtsanwalt Grünert diese Spezialisierung fort und verbrachte die Anwalts- und die Wahlstation bei den namenhaften Strafverteidigern Dr. Gerhard Strate und Udo Jacob. Durch die Mitarbeit an zahlreichen großen Strafverfahren konnte er so seine Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverteidigung ausbauen und vertiefen.
Im Rahmen seiner anschließenden Tätigkeit bei einer großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg war Rechtsanwalt Grünert zusätzlich in die Lage versetzt, solche für den Beruf des Strafverteidigers unverzichtbaren Erkenntnisse über die Arbeitsweise der Justiz zu gewinnen. Durch zahlreiche Hospitationen bei verschiedenen Amtsgerichten und der Hamburger Staatsanwaltschaft konnte dieser Einblick noch erweitert werden.
Die Gegenseite zu kennen und zu verstehen ist die Voraussetzung für effektive Strafverteidigung, denn nur wer die Achillesferse seines Gegners kennt kann den Schwachpunkt in dessen Argumentation erkennen und diesen für die eigene Strategie nutzen.
Im Jahr 2014 gründete Rechtsanwalt Grünert zunächst seine eigene Kanzlei in Hamburg unmittelbarer Nachbarschaft zu den hamburger Gerichten. Aufgrund seiner gesammelten Erfahrung in zahlreichen Strafverfahren vor den Amts- und Landgerichten der Bundesrepublik und seinen hervorragenden Fachkenntnissen auf dem Gebiet des Strafrechts sowie der Methodik der Strafverteidigung, erworben in zahlreichen Fortbildungen zur Vernehmungstechnik, dem Deal im Strafverfahren u.a., verlieh ihm die Hanseatische Rechtsanwaltskammer den Titel
Fachanwalt für Strafrecht
Nach weiteren fünf Jahren Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt baten die erfahrenen Kollegen Robert A. Funk und Andreas Beurskens ihn, in die bestehende Bürogemeinschaft am Mittelweg 14 in Hamburg einzutreten um zusammen mit ihnen, bekannt als Plan B – die Fachanwaltskanzlei, die gemeinsame Kompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts zu vereinen. Diese Kooperation ermöglicht die gemeinsame Verteidigung in arbeitsaufwändigen Großverfahren sowie die Verteidigung von mehreren Beschuldigten, welche eine abgestimmte Beratung und Strategie durch ein eingespieltes Verteidigerteam wünschen. Dies kann sowohl in komplexen Verfahren des Wirtschaft- und Steuerstrafrechts, als auch in Verfahren, welche die sogenannte organisierte Kriminalität zum Gegenstand haben, von enormen Vorteil sein. Auch in zeitaufwändigen Mordprozessen ist ein Team von erfahrenen Strafverteidigern oft entscheidend für eine effektive und erfolgreiche Verteidigung.
Den Tätigkeitsschwerpunkt stellt dabei das Wirtschaftsstrafrecht im weiteren Sinne dar. So gehört die Vertretung und Verteidigung von Einzelpersonen und Unternehmen im Bereich des Strafrechts zu den herausragenden Kompetenzen von Rechtsanwalt Grünert. Auch der weite Bereich des Steuerstrafrechts spielt eine zunehmende Rolle im Alltag des Strafverteidigers. Gerade Unternehmen, welche sich von Großkanzleien in Ihren zivilrechtlichen Angelegenheiten vertreten und beraten lassen, sind in diesen Bereichen auf den klassischen Strafverteidiger angewiesen, da dieses Feld meist nicht zu den Teilschwerpunkten der Großkanzleien gehört.In Wirtschaftsstrafverfahren geht es aber eben darum die Denkweise und Vorgehensweise von Staatsanwaltschaften und Strafkammern sowie die Mechanismen des Strafverfahrens zu kennen, welche sich fundamental von denen des Zivilrechts und Verwaltungsrechts unterscheiden. Der Strafverteidiger muss nicht nur über hervorragende Kenntnisse der Materie verfügen, er muss auch ein Kämpfer und ein Taktiker sein, der sein Gegenüber kennt. Deshalb schätzen auch Zivilrechts-, Wirtschaftsrechtskanzleien sowie Steuerberater und Unternehmensberater die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Grünert.
Professioneller Umgang mit den Medien
Durch die Verteidigung in einigen der spektakulärsten deutschen Strafprozesse der letzten Jahrzehnte profitiert Rechtsanwalt Grünert neben der Erlangung von spezialisiertem juristischem Fachwissen auf dem komplexen Gebiet der modernen Strafverteidigung auch von dem so erlernten professionellen Umgang mit den Medien, welchem in der Begleitung und der öffentlichen Aufbereitung von Strafprozessen eine immerzu wachsende Bedeutung zukommt. Eine professionelle Beratung im Umgang mit den Medien und den öffentlichen Berichterstattern ist somit für den Mandanten unerlässlich geworden, wenn ein Strafprozess das Interesse der Öffentlichkeit erweckt.
Verteidigung in allen Instanzen
Rechtsanwalt Grünert vertritt seine Mandanten sowohl am Amtsgericht als auch am Landgericht oder Oberlandesgericht erstinstanzlich als auch an den Berufungskammern des Landgerichts in der zweiten Instanz. Auch in Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH) ist Rechtsanwalt Grünert tätig.
Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich dabei neben dem allgemeinen Strafrecht, dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Jugendstrafrecht insbesondere auch auf das Verkehrsstrafrecht, das Sexualstrafrecht und das Wirtschaftsstrafrecht. Ebenso verfügt Rechtsanwalt Grünert über hervorragende Kenntnisse im Bereich des Steuerstrafrechts.
Rechtsanwalt Grünert profitiert bei seiner täglichen Arbeit von einem ständig wachsenden Netzwerk aus Kollegen, Institutionen und Personen aus vielen verschiedenen Berufsfeldern, sodass bei Bedarf auch eine über das Juristische hinausgehende umfangreiche Beratung, Betreuung und Unterstützung seiner Mandantschaft ermöglicht werden kann. Die Zusammenarbeit mit der beispielsweise der Jugendgerichtshilfe, mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sorgt so für einen umfassenden Blick auf das zu lösende Problem und ganzheitliche Lösungsstrategien.
Aufgrund seiner besonderen theoretische Kenntnisse und seiner hohen praktische Erfahrung wurde Rechtsanwalt Grünert durch die hanseatische Rechtsanwaltskammer die Auszeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” verliehen. Als Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt Grünert durch ständige Fortbildungsmaßnahmen immer auf dem neusten Stand der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung. Daneben sind auch Interdisziplinäre Fortbildungen durch Spezialisten und Sachverständige auf den Gebieten der Technik, der Forensik und der Psychologie. Solche Kenntnisse sind für eine moderne Strafverteidigung, welche sich zunehmend technischunterstützten und digitalisierten Ermittlungsmethoden gegenübersieht. Als Verteidiger über eigene fundierte Kenntnisse auf diesen Bereichen zu Verfügen ist für eine effektive Strafverteidigung nicht mehr nur förderlich sondern schlicht unerlässlich. Denn nur der Verteidiger, der die Beweislage und die zur Erlangung der Beweise und Indizien verwendete Technik versteht und deren Schwächen und Fehleranfälligkeit kennt, ist in der Lage diese anzugreifen und zu hinterfragen.
Soziale und fachliche Kompetenz
Rechtsanwalt Grünert versteht es, stets ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinen Mandanten aufzubauen und diesen in jeder Lebenslage verlässlich und kompetent zur Seite zu stehen. Diskretion und absolute Verschwiegenheit sind dabei eine Selbstverständlichkeit.
Der Umgang mit den verschiedensten Mandanten aus allen gesellschaftlichen Schichten und mit verschiedensten persönlichen Anliegen und Problemen erfordert ein enormes menschliches Einfühlungsvermögen und erhebliche soziale Kompetenz. Diese Eigenschaften schätzen die Mandanten an Rechtsanwalt Grünert ganz besonders. Er verfügt über die notwendige Empathie und das weitreichende Verständnis für jede erdenkliche Situation in der sich ein Mandant befindet. Gleichzeitig ist er in der Lage mit Richtern, Staatsanwälten und Kollegen den richtigen Ton zu treffen und sowohl den Konsens herbeizuführen, als auch den erbitterten Kampf zu führen.
Rechtsanwalt Grünert ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein DAV, im Hamburger Anwaltsverein HAV Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Vereinigung Hamburger Strafverteidiger und engagiert sich darüber hinaus in zahlreichen Foren und sozialen Netzwerken. Er nimmt fortwährend Fortbildungen, Seminare und Fachtagungen. Er pflegt den regelmäßigen Umgang mit Kollegen und wichtigen Persönlichkeiten im Bereich des Strafrechts und anderen verwandten Fachbereichen.
Neben herausragenden juristischen Fachkenntnissen verfügt Rechtsanwalt Grünert über zahlreiche Zusatzqualifikationen, in den insbesondere für die Strafverteidigung relevanten Hilfswissenschaften der Kriminologie, der Kriminalistik und der Psychologie. Durch die ständige Analyse und Auswertung der neuesten Rechtsprechung und die umfangreiche Lektüre anerkannter Fachliteratur hält Rechtsanwalt Grünert sein Fachwissen stets auf dem aktuellsten Stand und kann so seiner Mandantschaft die bestmögliche Rechtsberatung sowie eine wissenschaftlich fundierte Strafverteidigung auf allerhöchstem Niveau bieten.