Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht beschreibt ein besonderes Strafprozessrecht, welches in Fällen zum Einsatz kommt, in denen der Täter Jugendlicher (zwischen 14 und 18 Jahre alt) oder Heranwachsender (zwischen 18 und 21 Jahre alt) ist. In dieser Lebensphase kann ein strafrechtlicher Vorwurf besonders belastend sein, sodass kompetente Hilfe ganz wichtig ist.

Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht ist das Leitmotiv hier die Erziehung und nicht die Bestrafung.
Dazu gibt das Gesetz die Möglichkeit individuelle Sanktionen mit erzieherischem Charakter zu verhängen. In geeigneten Fällen wird das Verfahren nach § 47 JGG eingestellt.
Um eine möglichst milde Lösung herbeizuführen, ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Fachanwalts für Strafrecht unbedingt erforderlich. Aufgrund meiner Erfahrung mit der Polizei, den Gerichten und den Staatsanwaltschaften gelingt es mir, dieses Ziel für Sie zu erreichen.

Gerne nehme ich mir die Zeit für Ihre ausführliche Beratung, leite alle erforderlichen Schritte ein und begleite Sie durch das gesamte Verfahren. Wir finden eine Lösung!

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