Pflichtverteidigung

Pflichtverteidigung ist keine Frage des Geldes, sondern eine Frage des Falles.

Das Gesetz sieht bestimmte Fälle vor, bei denen zwingend die Hinzuziehung eines Anwalts vorgesehen ist (Fall der notwendigen Verteidigung).

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Mandant sich in Untersuchungshaft befindet oder ihm ein Verbrechen (alle Straftaten, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind) vorgeworfen wird oder das Verfahren etwa vor dem Landgericht stattfindet.

Auch vor dem Amtsgericht und bei einem Vergehen kann ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegen, wenn der Beschuldigte aus bestimmten Gründen nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Sach- und Rechtslage besonders kompliziert oder umfangreich ist.

Gerne prüfe ich Ihren Fall daraufhin, ob eine Pflichtverteidigung in Betracht kommt. Eine kostenlose telefonische Erstberatung kann Ihnen bereits weiterhelfen.

Nach oben scrollen