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STRAFVERTEIDIGER BILD

 

Was ist eigentlich Strafrecht?

Leichte Straftaten (Vergehen) umfassen z. B. Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Körperverletzung, schwere Straftaten (Verbrechen) etwa Raub, Mord, Totschlag sowie schwere Körperverletzung, Vergewaltigung oder Brandstiftung. Jedoch bereits eine unvollständige Steuererklärung oder eine Trunkenheitsfahrt können Sie oft schneller als angenommen in Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden bringen.

Gerade dann ist es von besonderer Wichtigkeit, frühzeitig rechtlichen Beistand hinzuzuziehen, um so bereits im Vorfeld Fehler zu vermeiden. Diese entstehen häufig aufgrund von Fehleinschätzungen oder mangels besseren Wissens und sind später womöglich nur noch schwer korrigierbar und könnten Sie unnötig belasten.

Ich setze mich kompromisslos für Ihre Rechte ein und stehe Ihnen vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zum Rechtsmittelverfahren in allen Abschnitten des Strafverfahrens zur Seite. Ich betreue Sie weiterhin bei Festnahme-, Haus- und Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft.

Auch mittelständige Unternehmen und Einzelpersonen, die eine wirtschaftlich verantwortliche Position in einem Unternehmen begleiten, profitieren von der Erfahrung eines Strafverteidigers, der im Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht Kompetenz und Expertise aufweist und den Umgang mit den Ermittlungsbehörden und Gerichten durch jahrelange Übung perfektioniert hat. 

 

Strafverteidiger aus Leidenschaft

Wenn Sie sich die frage stellen, ob Sie einen Strafverteidiger benötigen, haben Sie meistens bereits Kontakt mit der Strafjustiz oder den Ermittlungsbehörden gehabt. Die Antwort lautet dann immer: Ja!

Den Irrglauben, man könne einen fälschlichen Vorwurf durch eine Einlassung beider Polizei oder vor Gericht selbst aus der Welt schaffen oder einen zutreffenden Vorwurf anhand der Umstände so erklären, dass die Angelegenheit gut ausgeht, man eine Milde Sanktion erhält oder die Sache gar ganz aus der Welt geschafft wird, sollten Sie sofort verwerfen. Nur die qualifizierte Sicht eines Fachjuristen kann den Sachverhalt richtig erfassen, die zutreffende rechtliche Einordnung vornehmen und und die tatsächlich drohenden Konsequenzen absehen. 

Holen Sie unbedingt immer den Rat eines auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts ein, bevor Sie eine Aussage bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht machen. Einmal gemachte Angaben bleiben für immer Bestandteil der Ermittlungsakten und sind somit praktisch nicht mehr zu revidieren. Es ist deswegen immer davon abzuraten eine schriftliche Aussage zu verfassen oder zu einem Vernehmungstermin der Polizei zu erscheinen. Es besteht im Übrigen auch keine Rechtspflicht dazu. 

Nur ein Rechtsanwalt hat die Möglichkeit Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen um die tatsächliche Beweislage juristisch zu bewerten und ggf. mit dem Staatsanwalt und/oder dem Richter Kontakt aufzunehmen um weitere wichtige Informationen zu erlangen oder einen sog. Deal auszuhandeln. Und nur ein Rechtsanwalt kennt die Rechtssprechung und die Praxis der Gerichte und kann darauf beruhend eine realistische Einschätzung der Rechtsfolge abgeben.

Beauftragen Sie nicht irgendeinen Rechtsanwalt. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der sich auf das spezifische Rechtsgebiet des Strafrechts spezialisiert hat und besondere Fachkenntnisse auf diesem erworben hat. Beauftragen Sie einen Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit der Strafjustiz und den Staatsanwaltschaften. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht. 

Rechtsanwalt Grünert ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Er verfügt über fundiertes Fachwissen und die Erfahrung durch unzählige Strafprozesse in den unterschiedlichsten Bereichen des Strafrechts. Der Ansatz ist stets ergebnisorientiert im Sinne des Mandanten. Seine Rezessionen und Bewertungen sprechen für sich. Doch entscheidend ist die Leidenschaft, mit der jede Verteidigung betrieben wird – immer das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten als Ziel. 

 

Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Beschuldigte:

Jeder, der einer Straftat beschuldigt oder verdächtigt wird, sollte den Rat eines Rechtsanwalts einholen, der sich auf Strafrecht und Strafverteidigung spezialisiert hat. Jeder, der als Beschuldigter bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht eine Aussage machen soll, sollte vorher einen Strafverteidiger um Rat fragen, da in vielen Fällen schon die erste Aussage den weiteren Verlauf des gesamten Verfahrens maßgeblich beeinflusst. Jeder, der in einer Anklage (Anklageschrift) als Beschuldigter aufgeführt wird, sollte unbedingt einen Strafverteidiger konsultieren, da jedes weitere Vorgehen, insbesondere die Beantwortung der Frage, ob man sich zu den Vorwürfen äußern soll oder nicht, von einem Fachmann beurteilt werden muss. Gleiches gilt für denjenigen, gegen den bereits ein Urteil oder ein Strafbefehl vorliegt und der dagegen mit einem Rechtsmittel vorgehen möchte.

Zeugen:

Auch ein Zeuge, der zu einem Beschuldigten in irgendeiner persönlichen Beziehung steht, sollte vor einer Aussage zunächst einen Strafverteidiger um Rat fragen. Insbesondere dann, wenn es sich bei dem Beschuldigten um eine verwandte Person, den Ehepartner, Verlobten oder Lebenspartner handelt. Auch Zeugen haben in einem Strafverfahren Rechte, die gewahrt werden müssen. Gleiches gilt für Zeugen, die in irgendeiner Art mit der vermeintlichen Tat zu tun haben könnten, denn auch sie können jederzeit – insbesondere durch ihre Aussage – zum Beschuldigten werden. Auch Zeugen, die Opfer oder Geschädigte in einem Strafverfahren sind (Nebenkläger), sollten sich in bestimmten Fällen ebenfalls eines rechtlichen Beistands bedienen.

Wenn Sie sich unsicher darüber sind, ob Sie einen Strafverteidiger benötigen, berate ich Sie gerne unter: 040 – 43 21 55 88 
  

Wie beauftragt man einen Strafverteidiger?

Ein Strafverteidiger wird dadurch beauftragt, dass er das Mandat übernimmt und mit einer Vollmacht zur Vertretung seines Mandanten legitimiert wird.

Was macht ein Strafverteidiger? 

 Strafverteidigung ist Kampf. Ein Strafverteidiger kämpft um eine andere Wahrheit, wenn die Wahrheit des Gerichts bereits feststeht. Wahrheit ist dabei immer als relativer Begriff zu verstehen. Sie hängt stets davon ab, welche Ziele man verfolgt, welche Interessen man vertritt und von welcher Position aus man agiert. Wer denkt, ein strafrechtliches Verfahren diene der Findung einer absoluten Wahrheit, der irrt. Vielmehr geht es darum, eine relative Wahrheit zwischen den Beteiligten auszuhandeln. Der Beschuldigte hat bei diesem Prozess des Aushandelns naturgemäß die schwächste Position. Gleichzeitig ist er aber derjenige, der die oft weitreichenden Konsequenzen eines Strafverfahrens am Ende tragen muss.

Ambitionierte und entschlossene Strafverteidigung

Obwohl der Beschuldigte vermeintlich als einzige, der am Strafprozess beteiligten Personen am Ort des gegenständlichen Geschehens gewesen sein soll, wird ihm mit dem größten Misstrauen begegnet, wenn er die Begehung einer Straftat bestreitet. Dies liegt daran, dass sich in den Köpfen der Richter und Staatsanwälte bereits vor der Eröffnung des Hauptverfahrens eine bestimmte Wahrheit manifestiert hat, nämlich die Wahrheit, welche der Anklageschrift und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde liegt. Von einem menschlichen Standpunkt aus betrachtet, ist es daher nachvollziehbar, dass gerade derjenige Richter, der im Wege des Beschlusses über die Eröffnung des Hauptverfahrens schon einmal entschieden hat, dass eine Verurteilung als überwiegend wahrscheinliches Ergebnis am Ende einer Hauptverhandlung stehen wird, einer gewissen Tendenz zu Lasten des Beschuldigten verfallen ist. Von einem institutionellen Standpunkt aus betrachtet, ist dieser Zustand unerträglich. Weil aber auch das Ergebnis der sorgfältigsten Beweisaufnahme immer nur Bruchstücke dessen liefern kann, was tatsächlich geschehen ist, kann diesem systemimmanenten Missstand nur durch eine ambitionierte und entschlossene Strafverteidigung entgegengetreten werden.

Die Aufgabe des Strafverteidigers

Die Aufgabe des Strafverteidigers besteht deshalb darin, das Gericht mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu zwingen, sich immer wieder erneut zu fragen, ob es nicht auch anders hätte gewesen sein können, als die Anklage behauptet. Ob nicht auch eine andere Wahrheit, als die der Anklage in Betracht kommt.

Die Mittel und Methoden der Strafverteidigung sind dabei so vielfältig, wie die Fälle selbst. Es gilt daher, die besonderen Interessen, individuellen Sorgen und spezifischen Bedürfnisse des einzelnen Mandanten herauszufinden und mit ihm gemeinsam eine effektive und erfolgversprechende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Diese kann zum Beispiel darin bestehen, den Irrtum eines Zeugen aufzuklären, den Belastungszeugen der Lüge zu überführen, ein Komplott gegen den Beschuldigten aufzudecken, ein falsches Sachverständigengutachten anzugreifen, einen überholten oder überbewerteten Erfahrungssatz zu hinterfragen oder die Zusammenschau von Indizien neu zu bewerten.

Welche Wahrheit am Ende eines Strafverfahrens steht und welche Konsequenzen sich aus ihr für das Leben des Beschuldigten und seiner Angehörigen ergeben, ist deshalb immer auch das Ergebnis engagierter Strafverteidigung. Sie ist mitunter das Einzige, was ein Beschuldigter in einem Strafverfahren der ihm gegenüberstehenden übermächtigen Staatsgewalt entgegenzusetzten hat.