Verkehrsstrafrecht / Bußgeldsachen

Als Verkehrsstrafrecht bezeichnet man den Teilbereich des Strafgesetzbuchs, der sich mit Straftaten beschäftigt, welche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu tun haben.

Typische Delikte aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts sind: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB), Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB), Trunkenheit im Verkehr bzw. die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss anderer berauschender Mittel – Drogen – (§ 316 StGB), Vollrausch (§ 323 a StGB) und Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).

Unterhalb der Straftaten gibt es die sog. Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen), wie die Geschwindigkeitsüberschreitung (Stichwort: Blitzer), der Rotlichtverstoß (bei Rot über die Ampel fahren) oder der häufig verkommene Handyverstoß. Hier wird ein Bußgeld verhängt.

Neben der eigentlichen Strafe bzw. dem Bußgeld können aber auch sog. Nebenfolgen, wie der Entzug der Fahrerlaubnis (Verlust des Führerscheins) oder zeitlich begrenzte Fahrverbote verhängt werden, was für die Betroffenen oft besonders schmerzhaft ist.

Schicken Sie mir einfach Ihren Anhörungsbogen oder Ihren Bußgeldbescheid. Ich berate Sie gerne und leite alle erforderlichen Schritte ein, damit Sie Ihren Führerschein behalten.

Wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, werden Ihre Anwaltskosten von der Versicherung übernommen, sodass für Sie keine weiteren Kosten entstehen!

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