Rechtsanwalt Dennis Grünert - Vertrauensvoll und
kompetent
Häusliche Gewalt gehört zum Strafrecht. Normalerweise verstehen die Menschen es als Gewalt zwischen Menschen, die in einer Familie zusammenleben. Häusliche Gewalt tritt am häufigsten in Ehen und Beziehungen auf, insbesondere vor, während oder nach der Trennung. Kinder können jedoch auch direkt oder indirekt Opfer häuslicher Gewalt werden. Häusliche Gewalt kann auch zwischen Geschwistern oder gegen ältere Menschen auftreten. Beispielsweise wenn Pflegepersonen aufgrund übermäßiger Nachfrage häusliche Gewalt gegen Bedürftige anwenden.
Häusliche Gewalt kann als Verbrechen physischer, sexueller oder psychischer Gewalt auftreten. Bei diesem Verbrechen handelt es sich um intime soziale Beziehungen, intime familiäre Beziehungen und Partnerschaften zwischen dem Täter und dem Opfer. Häufig wird das Machtverhältnis des Täters als überlegene Person ausgenutzt. Bei häuslicher Gewalt können insbesondere folgende Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet werden: Beleidigung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Stalking, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Totschlag oder Mord.
Gab es einen Polizeieinsatz in Ihren vier Wänden und wurde Strafanzeige gegen Sie erhoben? Wurden Sie Ihrer Wohnung verwiesen und wurden Sie mit einem Rückkehrverbot belegt? Haben Sie eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder eine Anklageschrift erhalten? Dann sollten Sie jetzt handeln und etwas dagegen unternehmen.
Wenn gegen Sie ein Vorwurf zur häuslichen Gewalt vorliegt, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an mich. Sie erreichen mich unter der 040-43-21-55-88 oder dg@strafverteidigerhh.de.
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