Wirtschafts- / Steuerstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht betrifft sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen. Tatbestände, wie Geldwäsche (§261 StGB), Betrug (§263 StGB), Untreue (§266 StGB), Subventionsbetrug (§264 StGB), Bankrott oder Insolvenzverschleppung (§ 283 StGB) kann jeder verwirklichen, der mit Geld zu tun hat. Meistens ohne es zu wollen (Fahrlässigkeit).

Die Verzweigungen des Wirtschaftslebens sind heute so komplex und undurchsichtig, dass viele Unternehmen auf die vorsorgliche strafrechtliche Beratung (Compliance) nicht verzichten können. Gerne berate ich Sie vor Aufnahme und während Ihrer Unternehmung.

Selbstverständlich verteidige und berate ich Sie, wenn Sie bereits einer Straftat beschuldigt werden oder sich nicht sicher sind, ob ein strafrechtlich relevantes Handeln vorliegt.

Das Steuerstrafrecht geht Hand in Hand mit dem normalen Steuerrecht, mit welchem wir alle mehr oder weniger zu tun haben. Schon eine falsche oder unterlassene Angabe bei der Steuererklärung kann zur Einleitung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft führen, welches dann parallel zum eigentlichen Steuerverfahren läuft. Um eine zufriedenstellende Lösung für Sie herbeizuführen, ist eine ganzheitliche Strategie zwingend erforderlich.

Gerne übernehme ich die Verhandlungen mit dem Finanzamt und die Verteidigung gegen den Strafvorwurf der Staatsanwaltschaft. Auch kann ich dafür Sorge tragen, dass eine Kontopfändung aufgehoben wird, damit Sie wieder handlungsfähig sind.

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